Eckpunkte der Förderung

Mit der Veröffentlichung der Richtlinie im Bundesanzeiger am 14. August 2019 ist die Zukunftscluster-Initiative gestartet. Unter dem Motto „clusters4future“ haben sich in einem wettbewerblichen Verfahren insgesamt über 250 Konsortien beworben. Insgesamt 14 Ideen für zukünftige Innovationsregionen überzeugten eine unabhängige Jury und konnten sich durchsetzen. Das BMFTR fördert jeden der Zukunftscluster mit bis zu fünf Millionen Euro jährlich.

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Wer und was wird gefördert?

Zukunftscluster im Sinne der Richtlinie sind Innovationsnetzwerke, die eine ausreichende („kritische“) Masse an innovationstreibenden Akteuren innerhalb einer Region entlang eines gemeinsamen Themas verbinden. Sie sollen ihre Forschungserkenntnisse früher und schneller in die Anwendung und damit auch in Wertschöpfung bringen. Die thematische Offenheit der Zukunftscluster-Initiative bedeutet eine inhaltliche Vielfalt, die Deutschland im Innovationswettbewerb breit und agil aufstellt und Potenziale für eine weitergehende inter- und transdisziplinäre Entwicklung bietet.

Die Koordination der einzelnen Clusteransätze kann nur in den Händen einer Organisation oder Institution liegen, die über eine nachweislich ausgezeichnete Vernetzung mit den relevanten Partnern in ihrer Region verfügt. Ihre Aufgabe ist es, sich führungsverantwortlich für jene Forschungsfragen zu zeigen, auf denen die jeweilige „Clusterstrategie“ (Forschungs- und Innovationsstrategie) gründen soll. Die Strategie wird durch die Clusterakteure fortgeschrieben, bei Bedarf neu ausgerichtet und steht vor jedem Phasenübergang der insgesamt maximal drei dreijährigen Förderphasen erneut auf dem Prüfstand.

Im Laufe der Förderung sollen Anzahl und Erfahrungshintergründe der Partner zunehmend erweitert und die Vernetzung im Cluster sowie darüber hinaus mit (inter-)nationalen Partnern gestärkt werden. Das stützt die Etablierung einer offenen Innovations- und Wagniskultur. 

Wie lange wird gefördert?

Die geförderte Konzeptionsphase dauerte sechs Monate und diente den Zukunftscluster-Finalisten dazu, ihre vorab in der Wettbewerbsskizze präsentierten Ideen und Ansätze weiter zu konkretisieren. Die Finalisten mit den überzeugendsten geförderten Konzepten wurden als Zukunftscluster ausgewählt. Sie sollen in bis zu drei Umsetzungsphasen, die jeweils drei Jahre andauern und aufeinander aufbauen, nachhaltige Clusterstrukturen sukzessive entwickeln und die Anwendungsorientierung der geförderten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sichtbar steigern.

Die Fortsetzung der Förderung nach jeder Phase hängt von einer erfolgreichen Weiterentwicklung im Sinne der Förderziele ab. Mit Antragseinreichung und bei positiver Begutachtung der vorhergehenden Phasen fördert das BMFTR die Zukunftscluster insgesamt über einen Zeitraum von bis zu neun Jahren. Voraussetzung ist die Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel des Bundes.

Wie hoch ist die Förderung?

Projekte, die für die sechsmonatige Konzeptionsphase ausgewählt wurden, wurden mit bis zu 250.000 Euro (einschließlich Projektpauschale) gefördert. Bedingung war, dass es sich um nichtwirtschaftliche Tätigkeiten handelt und ein Eigenanteil von mindestens 20 Prozent eingebracht wurde.

In den darauffolgenden Umsetzungsphasen können die Zukunftscluster bis zu fünf Millionen Euro pro Jahr an Fördermitteln durch den Bund erhalten. Mit Fortschreiten der Umsetzungsphasen erhöht sich der zu leistende, durchschnittliche finanzielle Eigenanteil von 20 Prozent über 35 Prozent auf bis zu 50 Prozent. Hierdurch spiegelt sich auch die mit den späteren Umsetzungsphasen steigende Anwendungsnähe wider. Insgesamt plant die Bundesregierung, bis zu 630 Millionen Euro für die Zukunftscluster-Initiative bereitzustellen. Rechnet man das hierdurch mobilisierte private Geld hinzu, so kann über eine Milliarde Euro im Rahmen der Zukunftscluster-Initiative in Deutschland aktiviert werden.

Die Grafik verdeutlicht den Ablauf der verschiedenen Phasen während der Förderung.
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